Satzung

VEREINIGUNG der FREUNDE und FÖRDERER
des Instituts für Fremdsprachen und Auslandskunde
bei der Universität Erlangen-Nürnberg, e. V.
(geänderte Fassung vom 11.11.1995)

§ 1 - Name und Sitz

  1. Die am 10. Dezember 1983 gegründete Vereinigung wird in das Vereinsregister eingetragen und führt den Namen: „Vereinigung der Freunde und Färderer des Instituts für Fremdsprachen und Auslandskunde bei der Universität Erlangen-Nürnberg“.
  2. Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Erlangen.

§ 2 - Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch den Erfahrungsaustausch zwischen dem Institut als Ausbildungsstätte und den in der Berufspraxis stehenden Absolventen, insbesondere durch Fortbildungsseminare, durch Unterstützung von Exkursionen und anderen berufskundlichen Veranstaltungen, sowie durch die Pflege kollegialer Kontakte der ehemaligen Schüler*innen)/Studierenden untereinander und mit den Lehrkräften.

§ 3 - Finanzen

  1. Die Vereinstätigkeit erfolgt ohne Streben nach Gewinn und dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung.
  2. Der Verein erhält die finanziellen Mittel zur Durchführung seiner Aufgaben durch die freiwilligen Beiträge seiner Mitglieder und aus sonstigen Zuwendungen.
    • Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der im 1. Quartal eines jeden Kalenderjahres fällig wird. Der Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
    • Ehrenmitglieder und im Ausland lebende Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
    • Der Vorstand ist ermächtigt, in begründeten Fällen einzelzelnen Mitgliedern auf deren Antrag den Beitrag ganz oder teilweise zu erlassen.
  3. Über die Verwendung der Finanzmittel entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Die Mittel sowie etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 - Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Vereinigung können natürliche und juristische Personen, sowie Gesellschaften des Handelsrechts werden, die den Vereinszweck fördern wollen. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. Die Wahl und Ernennung von Ehrenmitgliedern ist möglich.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. - Der Austritt ist jederzeit zum Ende des Kalenderjahres zulässig und erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. - über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es die Interessen des Vereins schädigt.

§ 5 - Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

a) Der Vorstand besteht aus der/dem 1. und der/dem 2. Vorsitzenden. Er wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder auf drei Jahre gewählt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.

b) Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt; sie wird vom Vorstand schriftlich mit Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 10 Tagen einberufen.

§ 6 - Auflösung

Im Falle der Auflösung der Vereinigung der Freunde und Förderer fällt das Vereinsvermögen, nach Abzug bestehender Verbindlichkeiten, an die Vereinigung zur Unterhaltung des Instituts für Fremdsprachen und Auslandskunde bei der Universität Erlangen-Nürnberg e.V. zwecks Verwendung für die in § 2 der vorliegenden Satzung genannten Ziele.

Erlangen, 11. November 1995

(bestätigt bei der Mitgliederversammlung am 26.10.1996 und in das Vereinsregister eingetragen am 06.02.1997)

E. Schumm (1. Vorsitzender)